Jeder Kanton erhält ein Stück des Kuchens
Am 18. Juni stimmt die Schweiz über die nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer ab. In Zukunft sollen alle international tätigen Grossunternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro zu mindestens 15% besteuert werden. In der Schweiz sind gut 2200 Grossunternehmen davon betroffen. Kurzfristig ergeben sich aufgrund der Steuererhöhung Mehreinnahmen von 1 bis 2,5 Milliarden Franken.
Parlament und Bundesrat wollen die Mehreinnahmen zwischen Bund und Kantonen aufteilen. Der Bund erhält 25%, die restlichen 75% behalten die Kantone. Die Kantone beteiligen zudem auch ihre Städte und Gemeinden angemessen an den Einnahmen. Doch nicht alle Kantone sind wirtschaftlich gleich stark. In Zug, Genf und Basel-Stadt sind beispielsweise besonders viele multinationale Unternehmen ansässig. Diese Kantone erhalten damit auf dem Papier auch einen grösseren Anteil des Steuerkuchens.
Der Nationale Finanzausgleich sorgt für eine faire Verteilung
Die übrigen Kantone erhalten aber nicht nur Brosamen. Auch sie profitieren von den zusätzlichen Steuergeldern. Grund dafür ist der Nationale Finanzausgleich (NFA). Der NFA ist ein bewährtes Instrument, um die finanziellen Unterschiede zwischen den Kantonen auszugleichen, indem Gelder von finanzstarken Kantonen an die finanzschwächeren Kantone umverteilt werden. Durch die höheren Einnahmen aus der Mindeststeuer erhöht sich auch die Summe, welche die wirtschaftsstarken Kantone in den NFA einzahlen. Der Bund leistet ebenfalls einen höheren Beitrag.
Wirtschaftsschwächere Kantone erhalten dadurch mehr Geld. Dies ergibt eine ausgewogene und faire Verteilung der Mehreinnahmen. Alle Kantone profitieren.